Preise für Kinder- und Jugendliche
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Abrechnungsart.
Gesetzlich Versicherte Patient*innen
Kostenerstattungsverfahren: Ich besitze keinen Kassensitz. Jedoch besteht für gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung im Kostenerstattungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Dieses Verfahren kommt zum Tragen, wenn Sie nachweislich keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem zugelassenen Vertragspsychotherapeuten finden konnten.
Um die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die den dringenden Therapiebedarf bestätigt. Zusätzlich müssen Sie dokumentieren, dass Sie sich vergeblich um einen Therapieplatz bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen bemüht haben. Dies kann durch eine Liste mit dokumentierten Anfragen per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Mit diesen Nachweisen stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich ist ein Behandlungsangebot von mir als approbierte*r Psychotherapeut*in erforderlich. Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Falls der Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Da die Regelungen je nach Krankenkasse variieren können, empfehle ich Ihnen, sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Anforderungen und Abläufe zu informieren. Für weitere Fragen kontaktieren Sie mich gern.
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine ambulante systemische Kinder und Jugendlichenpsychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet. Die genaue Höhe der Kostenübernahme sowie das verfügbare Sitzungs-Kontingent hängen jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Daher empfehle ich, sich im Voraus bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die konkreten Konditionen zu informieren.
Mein Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung (50 Minuten) wird gemäß der aktuell gültigen GOP (Stand: Juli 2024) mit einem Betrag zwischen 134,07 € bis 167,58 € für 50 Minuten berechnet.
Selbstzahlung
Selbstverständlich können Sie auch ohne jeden bürokratischen Aufwand als Selbstzahler:in für die Therapiekosten aufkommen. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit derzeit 134,07 € bis 167,58 € für 50 Minuten.